Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Webmatic Kommunikations GmbH (im folgenden Webmatic genannt) erbringt ihre Internet-Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch Webmatic schriftlich bestätigt.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Webmatic, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Webmatic-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch Webmatic zustande. Webmatic kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(2)Soweit Webmatic sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Webmatic kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens ein Jahr Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.

(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss Webmatic, falls im Vertrag nicht anders bestimmt, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode, schriftlich bzw. per Einschreiben zugehen.

(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

§4 Leistungsumfang

(1) Wembatic ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Grundvertrag beigefügten Anlage(n).

(2) Soweit Webmatic entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit, mit Vorankündigung, eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Webmatic-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet:

a) Webmatic innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

b) Webmatic unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;

c) die Zugriffsmöglichkeiten auf Webmatic-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Webmatic-Netz / Internet erforderlich sein sollten;

e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen, insbesondere Passwörter regelmäßig zu ändern und nicht an Dritte- auch nicht an Mitarbeiter der Firma Webmatic - weiterzugeben;

f) Webmatic erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, Webmatic durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;

h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;

i) Webmatic entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1(b) und (c) genannten Pflichten, ist Webmatic sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Abs. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Webmatic-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Webmatic gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Webmatic-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Webmatic stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats.

(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile des Kalendermonats zu entrichten, so wird dies für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach der Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (TELEKOM-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von Webmatic sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Webmatic Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

(5) Webmatic wird dem Kunden auf Wunsch die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und, soweit verfügbar, in elektronischer Form zukommen lassen.

(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftenverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Webmatic berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegenansprüche der Webmatic kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenem Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Webmatic die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Webmatic oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Webmatic autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (Resellern) eintreten - hat Webmatic auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Webmatic, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt dann vor, wenn:

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf Webmatic-Infrastruktur zurückgreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Webmatic liegender Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Webmatic oder einer der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Webmatic berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Webmatic einen höhere Zinsenlast nachweist.

(2) Webmatic kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mindestens 2 Monate erstreckt oder ein Betrag zur Zahlung offen steht, der zwei durchschnittliche monatliche Entgelte übersteigt und Webmatic gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. (3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Webmatic vorbehalten.

§10 Verfügbarkeit der Dienste

(1) Webmatic bietet ihre Dienste 24 Stunden am Tag an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebs - Unterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Webmatic wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

(2) Webmatic unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via Electronic-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in §14 und im Grundvertrag festgehalten.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Webmatic unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Webmatic seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich Webmatic Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient hat, ist Webmatic berechtigt, die Teilnehmerdaten Offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) Webmatic steht dafür ein, dass alle Personen, die von Webmatic mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels Webmatic-Diensten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

(6) Alle im Vertragswerk festgeschriebenen Angaben sind als Vertraulich zu Behandeln.

§12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Webmatic wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) Webmatic haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Webmatic-Leistungen unterbleiben. Webmatic haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; auch wenn diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) Webmatic haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei den Schäden, die

a) durch die Inanspruchnahme von Webmatic-Diensten,

b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Webmatic,

c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Webmatic,

d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Webmatic,

e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Webmatic nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM; beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der Webmatic für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Webmatic oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Webmatic-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Merseburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages, ist der Sitz von Webmatic.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

Webmatic Kommunikations GmbH

Sixtistr. 16a

06217 Merseburg

Telefon: 03461-2899330

Fax: 0346128993388

Email:

support@webmatic.de (Ticketsystem)

info@webmatic.de (Allgemein)

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Webmatic-Kunden gebunden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

(6) Vereinbarungen im weiterführenden Verträgen zu Paragraphen dieser AGB's ersetzen die jeweiligen Paragraphen.

© Webmatic Kommunikations GmbH

Wir haben uns um eine Förderung bei "Sachsen-Anhalt investiert" beworben und eine Zuwendung für "Aufrüstung EDV Produktivitätssteigerung" erhalten.

Die Gewährung dieser Förderung bezweckt die Unterstützung sehr kleiner Betriebe des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder des Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes in Sachsen-Anhalt, denen auch in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ein Investitionsbudget fehlt, um notwendige Modernisierungen, Investitionen zur Bewältigung des technischen Fortschritts oder Erweiterungen vorzunehmen. Ziel der Förderung ist es, Innovationsanreize zu schaffen, um die Innovationskraft sowie die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von bestehenden kleinen und Kleinstunternehmern im Land zu verbessern und Dauerarbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen.

HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE ZUKUNFT UNSERES LANDES.